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ABU: Recht, Verträge und Berufsbildung

Öffentlich, privat, zwingend oder dispositiv?

Du ordnest einfache Rechtsbeziehungen ein und erkennst die Grenzen der Vertragsfreiheit.

Kostenlos · Ohne Zeitlimit · In deinem Tempo

Zuerst verstehen ↓
Ein erster Einblick
Beziehung + Vorschrift
Zwei Fragen trennen.
Rechtsgebiet und Abänderbarkeit sind unterschiedliche Einteilungen.
Fragen
10
Dauer
ca. 5–10 Min.
Internes Trainingsziel
60 %
  1. Verstehen

    Grundlagen in Ruhe anschauen.

  2. Ausprobieren

    Antworten wählen und bei Bedarf ändern.

  3. Weiterkommen

    Nach der Abgabe Lösungen mit Erklärungen sehen.

VERSTEHEN

Kurz erklärt. Gut vorbereitet.

Zusammenhänge verstehen

Öffentliches Recht regelt unter anderem das staatliche Handeln mit hoheitlicher Befugnis, beispielsweise Steuern und Baubewilligungen. Privatrecht betrifft Beziehungen rechtlich gleichgeordneter Beteiligter, etwa beim Kauf oder bei der Miete. Entscheidend ist die Rolle, nicht nur der Name einer Partei: Auch eine Gemeinde kann einen privatrechtlichen Vertrag schliessen. ZGB und OR gehören zum zentralen Bundesprivatrecht; Verfassungsrecht und Strafrecht zum öffentlichen Recht. Eine zweite Einteilung betrifft die Veränderbarkeit einer Vorschrift. Zwingendes Recht können die Parteien nicht nach Belieben wegvereinbaren. Relativ zwingende Schutzregeln lassen Abweichungen zugunsten der geschützten Partei zu; absolut zwingende Regeln sind in beide Richtungen verbindlich. Dispositives Recht ergänzt eine Vereinbarung, soweit die Parteien keine zulässige andere Regelung getroffen haben. Auch im Privatrecht bestehen zwingende Regeln. Deshalb bedeutet Vertragsfreiheit nicht, dass jede unterschriebene Klausel gültig ist. Für einen konkreten Fall prüfst du zuerst die Beziehung und anschliessend die betreffende Vorschrift. Die zwei Einteilungen beantworten unterschiedliche Fragen.