ABU: Recht, Verträge und Berufsbildung
Öffentlich, privat, zwingend oder dispositiv?
Du ordnest einfache Rechtsbeziehungen ein und erkennst die Grenzen der Vertragsfreiheit.
- Fragen
- 10
- Dauer
- ca. 5–10 Min.
- Internes Trainingsziel
- 60 %
- Verstehen
Grundlagen in Ruhe anschauen.
- Ausprobieren
Antworten wählen und bei Bedarf ändern.
- Weiterkommen
Nach der Abgabe Lösungen mit Erklärungen sehen.
VERSTEHEN
Kurz erklärt. Gut vorbereitet.
Zusammenhänge verstehen
Öffentliches Recht regelt unter anderem das staatliche Handeln mit hoheitlicher Befugnis, beispielsweise Steuern und Baubewilligungen. Privatrecht betrifft Beziehungen rechtlich gleichgeordneter Beteiligter, etwa beim Kauf oder bei der Miete. Entscheidend ist die Rolle, nicht nur der Name einer Partei: Auch eine Gemeinde kann einen privatrechtlichen Vertrag schliessen. ZGB und OR gehören zum zentralen Bundesprivatrecht; Verfassungsrecht und Strafrecht zum öffentlichen Recht. Eine zweite Einteilung betrifft die Veränderbarkeit einer Vorschrift. Zwingendes Recht können die Parteien nicht nach Belieben wegvereinbaren. Relativ zwingende Schutzregeln lassen Abweichungen zugunsten der geschützten Partei zu; absolut zwingende Regeln sind in beide Richtungen verbindlich. Dispositives Recht ergänzt eine Vereinbarung, soweit die Parteien keine zulässige andere Regelung getroffen haben. Auch im Privatrecht bestehen zwingende Regeln. Deshalb bedeutet Vertragsfreiheit nicht, dass jede unterschriebene Klausel gültig ist. Für einen konkreten Fall prüfst du zuerst die Beziehung und anschliessend die betreffende Vorschrift. Die zwei Einteilungen beantworten unterschiedliche Fragen.