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ABU: Recht, Verträge und Berufsbildung

Obligationen: Wer schuldet wem was?

Forderung und Leistung unterscheiden und die drei Entstehungsgründe einer Obligation erkennen.

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Zuerst verstehen ↓
Ein erster Einblick
Wer schuldet wem was?
Den Rechtsgrund prüfen.
Die Rolle hängt von der konkret geschuldeten Leistung ab.
Fragen
10
Dauer
ca. 5–10 Min.
Internes Trainingsziel
60 %
  1. Verstehen

    Grundlagen in Ruhe anschauen.

  2. Ausprobieren

    Antworten wählen und bei Bedarf ändern.

  3. Weiterkommen

    Nach der Abgabe Lösungen mit Erklärungen sehen.

VERSTEHEN

Kurz erklärt. Gut vorbereitet.

Zusammenhänge verstehen

Eine Obligation ist hier ein rechtliches Schuldverhältnis, nicht das gleichnamige Wertpapier. Die schuldende Partei muss eine Leistung erbringen; die gläubigerische Partei darf diese verlangen. Eine Leistung kann Geld, eine Sache, eine Arbeit oder ein Unterlassen sein. Bei einem Kauf schuldet die verkaufende Person die Ware und darf den Preis verlangen. Die kaufende Person schuldet den Preis und darf die Ware verlangen. Beide sind somit je nach Leistung gleichzeitig Schuldner und Gläubiger. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen (OR 1). Eine Obligation kann auch ohne Vertrag entstehen: Wer einer anderen Person widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden verursacht, kann nach OR 41 ersatzpflichtig werden. Dabei müssen Schaden, Widerrechtlichkeit, Verschulden und der rechtlich erforderliche Kausalzusammenhang geprüft werden. Nicht jedes Missgeschick führt automatisch zur Haftung. Besondere Haftungsregeln bleiben vorbehalten. Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand auf Kosten einer anderen Person ohne Rechtsgrund einen Vermögensvorteil erlangt (OR 62). Ein Beispiel ist eine irrtümliche doppelte Zahlung. Ob und in welchem Umfang zurückerstattet werden muss, hängt auch von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Prüfe im Lernfall zuerst: Welche Leistung wird verlangt? Von wem? Und weshalb besteht der Anspruch?