ABU: Recht, Verträge und Berufsbildung
Probezeit, Beendigung und Hilfe bei Problemen
Du unterscheidest reguläres Lehrende, Probezeit und vorzeitige Auflösung und findest passende Unterstützung.
- Fragen
- 10
- Dauer
- ca. 5–10 Min.
- Internes Trainingsziel
- 60 %
- Verstehen
Grundlagen in Ruhe anschauen.
- Ausprobieren
Antworten wählen und bei Bedarf ändern.
- Weiterkommen
Nach der Abgabe Lösungen mit Erklärungen sehen.
VERSTEHEN
Kurz erklärt. Gut vorbereitet.
Zusammenhänge verstehen
Ein Lehrvertrag ist befristet. Normalerweise endet er am vereinbarten Datum. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Im Lehrvertrag wird eine Probezeit von einem bis drei Monaten vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, gelten drei Monate. Eine Verlängerung auf höchstens sechs Monate ist nur ausnahmsweise durch Vereinbarung der Parteien und mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vor Ablauf der Probezeit möglich. Nach der Probezeit funktioniert eine Lehre nicht wie ein jederzeit ordentlich kündbares Arbeitsverhältnis. Eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung ist möglich. Für eine einseitige sofortige Auflösung braucht es einen wichtigen Grund; ob dieser vorliegt, hängt vom konkreten Fall ab. Ein einzelner Konflikt oder ein schlechter Arbeitstag genügt nicht automatisch. Die kantonale Behörde ist über eine vorzeitige Auflösung zu informieren. Bei Problemen helfen konkrete Notizen: Was ist wann passiert? Welche Ausbildung oder Sicherheit ist betroffen? Suche, soweit dies sicher möglich ist, das Gespräch mit einer geeigneten Betreuungsperson. Gesetzliche Vertretung, Berufsfachschule und kantonales Berufsbildungsamt können unterstützen. Bei Gewalt, Belästigung oder Gefahr steht der Schutz an erster Stelle; du musst dich nicht zuerst allein mit der verursachenden Person auseinandersetzen. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung zu einer konkreten Kündigung.